* außer natürlich, dass Sie gegen die Bedingungen verstoßen z.B Alkohol, nicht befahre Straßen, etc... Die Meldepflicht ist in jedem Fall unverzüglich vor Ort zu erfüllen. Wann tritt die Vollkaskoversicherung aus, können Sie hier lesen. Im Fall eines Schadens wird, unabhängig von der Haftung, eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 25,00 € für die Verwaltung des entsprechenden Schadens erhoben. Dies gilt, unabhängig davon, ob Sie für den Schaden verantwortlich sind oder nicht.